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AGB

AGB

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten bei Auftragserteilung als bekannt.  Neben Absprache bedürfen Sie unserer schriftlichen Bestätigung.

1. Preise / Offerten / Zahlungsziele
Alle Preise  sind unverbindlich. Insbesondere sind Offerten als approximativ zu betrachten, die aufgrund ungenauer oder unvollständiger Vorlagen erfolgen.
Angebote sind freibleibend bis zur erfolgten Auftragsbestätigung. Aufgrund der mitunter starken Preisschwankungen für unsere Rohstoffe, sowie allfälliger Erschwerungen wirtschaftlicher oder  militärischer Natur behalten wir uns im Notfall vor, bestätigte Aufträge den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Unsere Preise verstehen sich rein netto, zahlbar innert 20 Tagen nach Fakturadatum. Skontoabzüge können nicht gewährt werden. Inkassospesen, Wechselstempel usw. werden berechnet. Die Warenumsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht  inbegriffen.

2. Lieferungen
Lieferfristen sind unverbindlich.  Bei Nichteinhaltung unsererseits ist der Besteller nicht berechtigt  Schadenersatzansprüche zu erheben oder ohne Ansetzung einer angemessenen  Nachfrist die Bestellung zu annullieren.
Bei bedruckter Ware beginnt  die bestätigte Lieferfrist erst, sobald sämtliche Druckunterlagen wie  Manuskripte, Entwürfe, Reinzeichnungen, Originale und Klichées sowie  das vom Besteller unterzeichnete «Gut zum Druck» verfügbar sind. Unsere  Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Sie erfolgen ab Werk, sofern nicht anders mitgeteilt wurde. Postporti, DHL,  Camion oder Standardtour und andere Zusatzleistungen gehen zu Lasten des  Bestellers. In den Preisen ist eine branchenübliche Verpackung  inbegriffen. Besondere Wünsche werden in Rechnung gestellt.

3. Mehr- oder Minderlieferungen
Aus fabrikationstechnischen Gründen behalten wir uns Mehr- oder  Minderlieferungen in Abhängigkeit der Auftragsgrösse vor: Bei Papier bis  10%, LDPE bis 15% und bei HDPE sogar bis zu 20%. Die Fakturierung  basiert auf der tatsächlichen gelieferten Menge.

4. Toleranzen
Masstoleranzen von +/- 5% in jeder  Dimension bleiben vorbehalten. Die bestätigte Materialstärke bzw. spez.  Gewicht verstehen sich mit einer Toleranz von +/- 15% oder höher.  Handelsübliche Abweichungen in den Rohmaterialspezifikationen sind vom  Besteller zu akzeptieren.

5. Reklamationen
Wir können Reklamationen nur berücksichtigen, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware  angebracht werden. Handelsübliche geringfügige sowie technisch bedingte  Abweichungen sind kein Grund für Beanstandungen. Ein Anteil von bis zu 3% fehlerhafter Ware ist bei der Produktion von Packungen nicht zu vermeiden und daher nicht zu beanstanden. Rücksendungen ohne vorherige  Verständigung (Formular) können nicht angenommen werden. Ein allfälliger Schadenersatz kann keinesfalls den Wert der gelieferten Ware überschreiten.

6. Abschlüsse, Abrufaufträge
Abschlüsse  unterliegen der Hausse-Baisse-Klausel. Bei Ablauf der Frist zur Abnahme  der Abschlussaufträgen – wenn nicht anders vereinbart nach 12 Monaten –  stellen wir dem Kunden die Abschlussrechnung für den nicht bezogenen  Rest der Ware aus.
Im gegenseitigen Einvernehmen sind wir gegen Verrechnung der Lagerkosten bereit, die Waren während einer angemessenen Frist weiter bei uns zu lagern.

7. Druck
Für den Druck werden normale Wasserfarben verwendet. Bei Auftragserteilung ist speziell darauf  hinzuweisen, wenn besondere Ansprüche an die Farben gestellt werden, wie  z.B. Lichtechtheit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. Für  vollständige Lichtechtheit der Druckfarben kann keine Gewähr übernommen  werden. Kleine Abweichungen der Farben bleiben vorbehalten, sie  berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisermässigung. Probeabzüge werden von Drucklegung nur unterbreitet,  wenn es der Besteller ausdrücklich verlangt oder der Lieferant es für nötig erachtet. Andrucke ab Maschine werden separat nach Aufwand verrechnet.

8. Entwürfe, Originale, Klichées
Kostenanteile für Entwürfe, Originale, Reinzeichnungen, Klichées und andere  Druckunterlagen werden separat in Rechnung gestellt und sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Warenpreis enthalten. Durch Vergütung der vollen Kosten für Druckunterlagen erwirbt der Kunde diese zu  Eigentum. Muster bleiben Eigentum des Herstellers, ebenso verbleiben die  Urheberrechte beim Hersteller. Entwürfe, Satzkosten, Druckunterlagen und Andrucke auf der Maschine stellen wir auch dann in Rechnung, wenn  kein Auftrag ausgeführt wird. Klichées werden nur auf Verlangen länger als 5 Jahre gelagert und können höchstens während 5 Jahre oder 1 000 000  Nutzen auf Papier und Folie verwendet werden. Deren Erneuerung  verrechnen wir dem Kunden zu Selbstkosten.

9. Rechtswahl / Gerichtsstand
Es ist in jedem Fall schweizerisches Recht anwendbar.
Der Gerichtsstand ist der rechtliche Sitz des Lieferanten.

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